Neue Regelungen ab dem 01.02.2023

 

Liebe Eltern,

 

Sie werde es schon gehört haben: Ab dem 01.02.2023 gibt es für die Schulen keine Corona-Verordnungen mehr.

Das heißt aber nicht, dass es kein Corona mehr gibt.

 

Sicherlich kann es auch aktuell zu Erkrankungen und Symptomen kommen, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

 

Ab dem 01.02.2023 gilt nun Folgendes:

Es gibt keine Isolationspflicht mehr für positiv getestete Personen. Ich meine aber dennoch, dass positiv getestete Kinder und Lehrer/-innen erst einmal zuhause bleiben und sollten, um zu sehen, wie der Verlauf der Erkrankung ist.

 

Positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, wird aber ganz dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in der Schule mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.

 

Es entfällt (leider) auch die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt. Wenn Eltern oder Schülerinnen und Schüler es zur Abklärung ihres eigenen Infektionsstatus bzw. des Infektionsstatus ihrer Kinder wünschen, einen Selbsttest vorzunehmen, können sie hierfür aber weiterhin die von den Schulen ausgegebenen Tests nutzen.

 

In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.

 

In der Hoffnung auf ein weiterhin gesundes Schuljahr

Ihr Winfried Godde, Schulleiter

 


Isolierung bei einer Corona-Infektion

 Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben.

  • Die Isolierung dauert weiterhin grundsätzlich zehn Tage.
  • Die Isolierung kann nach zehn Tagen ohne Test beendet werden.
  • Ab dem fünften Tag der Isolierung ist eine „Freitestung“ möglich, wenn an 2 Tage symptomfrei ist. Voraussetzung ist außerdem ein negatives Testergebnis (Coronaschnelltest einer offiziellen Teststelle, PCR-Test oder der PCR Test mit Ct Wert über 30, ein Selbsttest ist nicht ausreichend).

 Quarantäne für Familienmitglieder

  Ab sofort entfällt die Pflicht zur Quarantäne für Familienmitglieder/Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen.

  • Es wird diesen Personen aber empfohlen, Kontakte zu reduzieren.
  • Dies bedeutet: Für fünf Tage sollten enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, vermieden werden.
  • Empfohlen werden: Selbsttests, besonderes Achten auf Symptome sowie das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen für mindestens fünf Tage.
  • Treten Symptome auf, muss ein Test durchgeführt werden.

 Kinder dürfen also zur Schule kommen, wenn im Haushalt eine Person positiv getestet wurde. Im Schulgebäude und in den Klassen sollen diese Kinder aber bitte für eine Woche wieder Masken tragen.

 

Kontakt

Hafenstr. 29

41460 Neuss

Tel.: (0 21 31) 90 46 90

Mail: muensterschule@stadt.neuss.de

 

OGS: Frau Raschke

 Tel.: (0 21 31) 90 46 97

Sekretariat

Dienstag                                 08:00 - 13:00

Mittwoch                                08:00 - 10:00

Donnerstag                           08:00 - 14:00

Freitag                                     08:00 - 12:00

Sekretärin:  Frau Canedo

Hausmeister:  Herr Breuer