Neue Regelungen ab dem 01.02.2023
Liebe Eltern,
Sie werde es schon gehört haben: Ab dem 01.02.2023 gibt es für die Schulen keine Corona-Verordnungen mehr.
Das heißt aber nicht, dass es kein Corona mehr gibt.
Sicherlich kann es auch aktuell zu Erkrankungen und Symptomen kommen, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.
Ab dem 01.02.2023 gilt nun Folgendes:
Es gibt keine Isolationspflicht mehr für positiv getestete Personen. Ich meine aber dennoch, dass positiv getestete Kinder und Lehrer/-innen erst einmal zuhause bleiben und sollten, um zu sehen, wie der Verlauf der Erkrankung ist.
Positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, wird aber ganz dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in der Schule mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.
Es entfällt (leider) auch die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt. Wenn Eltern oder Schülerinnen und Schüler es zur Abklärung ihres eigenen Infektionsstatus bzw. des Infektionsstatus ihrer Kinder wünschen, einen Selbsttest vorzunehmen, können sie hierfür aber weiterhin die von den Schulen ausgegebenen Tests nutzen.
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.
In der Hoffnung auf ein weiterhin gesundes Schuljahr
Ihr Winfried Godde, Schulleiter
Isolierung bei einer Corona-Infektion
Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben.
Quarantäne für Familienmitglieder
Ab sofort entfällt die Pflicht zur Quarantäne für Familienmitglieder/Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen.
Kinder dürfen also zur Schule kommen, wenn im Haushalt eine Person positiv getestet wurde. Im Schulgebäude und in den Klassen sollen diese Kinder aber bitte für eine Woche wieder Masken tragen.